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AntonBauer Helpcenter

Luftverkehrsverordnung

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Die Gefahrgutvorschriften 49CFR Teile 100-185, die Vorschriften der International Air Transport Association (IATA) und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) gelten für den gesamten Transport von Lithium-Ionen-Batterien.

Erklärung zum Luftverkehr

Videndum Production Solutions, erklärt, dass die Anton/Bauer Lithium-Ionen-Akkupacks enthalten einen äquivalenten Lithiumgehalt (ELC) in einer Menge von mehr als 8 Gramm und gelten daher als Gefahrgut der Klasse 9 und müssen als Gefahrgut gehandhabt und transportiert werden und unterliegen den Vorschriften der Gefahrgutvorschriften.

49CFR TEILE 100-185

Da die Auslegung und Anwendung von Vorschriften bei den Luftfahrtunternehmen unterschiedlich sein kann, ist der Transport der Anton/Bauer Reihenbatterien können auch dann nicht zugelassen werden, wenn die oben beschriebenen Bedingungen erfüllt sind. Anton/Bauer empfiehlt daher dringend, vor dem Transport des Akkupacks Rücksprache mit Ihrem Transportunternehmen zu halten.