ABSCHNITT 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1. Methoden der Abfallbehandlung
Gemäß den nationalen oder örtlichen Vorschriften entsorgen. Nicht zusammen mit Hausmüll entsorgen.
UE / CH Abfallschlüssel: 160605 Sonstige Zellen und Batterien
Abfälle, die den Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter unterliegen.
Schweizer Vorschriften:
Verordnung über die Vermeidung und Beseitigung von Abfällen SR 814.600
Verordnung über den Abfalltransport SR 814.610
Verordnung über die Verzeichnisse der Abfallbewegungen SR 814.610.1.
Sonderabfallkennzeichnung: siehe Art. 7 RS 814.610.
Abgabe von Sondermüll nur an autorisierte Sammelstellen.