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AntonBauer Helpcenter

ABSCHNITT 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

13.1. Methoden der Abfallbehandlung

Gemäß den nationalen oder örtlichen Vorschriften entsorgen. Nicht zusammen mit Hausmüll entsorgen.

UE / CH Abfallschlüssel: 160605 Sonstige Zellen und Batterien

Abfälle, die den Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter unterliegen.

Schweizer Vorschriften:

Verordnung über die Vermeidung und Beseitigung von Abfällen SR 814.600

Verordnung über den Abfalltransport SR 814.610

Verordnung über die Verzeichnisse der Abfallbewegungen SR 814.610.1.

Sonderabfallkennzeichnung: siehe Art. 7 RS 814.610.

Abgabe von Sondermüll nur an autorisierte Sammelstellen.