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AntonBauer Helpcenter

ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN

14.1. UN-Versandbezeichnung:

Batteriebetriebene Geräte

14.2. Versand per See- und Straßenweg

Schiffs- und LKW-Transporte unterliegen nicht den Vorschriften für gefährliche Güter. Beim Versand per See- und Straßenweg gelten: SP971 und 49 CFR 173.220(c)

[en] European ADR (Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)

[en] The Salt-E Dog falls under category UN3171 and special provision 388 applies which states: Dangerous goods, such as batteries, airbags, fire extinguishers, compressed gas accumulators, safety devices and other integral components of the vehicle or for the safety of its operator or passengers, shall be securely installed in the vehicle and are not otherwise subject to ADR.

14.3 Verpackungsanweisungen für den See- und Straßenversand

Wenn Sie das Gerät in der Verpackungskiste transportieren, stellen Sie sicher, dass die Kiste aufrecht in der richtigen Position steht und nicht beschädigt ist. Stellen Sie andere Kisten auf die Kiste, um sicherzustellen, dass die Außenverpackung während des Transports nicht beschädigt wird.

Wenn Sie das Gerät ohne Verpackungskiste versenden, manövrieren Sie das Gerät in Position und betätigen Sie die Bremsen. Stellen Sie sicher, dass das Gerät mithilfe der Befestigungspunkte sicher befestigt ist, damit das Gerät an seinem Platz und aufrecht bleibt.

14.4 Versand per Luftfracht

AIR muss als UN3171, batteriebetriebenes Gerät, Klasse 9, versendet werden.

14.3. Verpackungshinweise für den Luftfrachtversand

Verpackungsanweisung 952 und Einhaltung der Sondervorschrift A94.

Sonderbestimmung A94: Batterien oder Zellen, die Natrium enthalten, dürfen keine anderen gefährlichen Stoffe als Natrium, Schwefel und/oder Polysulfide enthalten. Batterien oder Zellen dürfen nicht bei einer Temperatur zum Transport angeboten werden, bei der flüssiges elementares Natrium in der Batterie oder Zelle vorhanden ist, es sei denn, die zuständige nationale Behörde hat dies genehmigt und unter den festgelegten Bedingungen.

Die Zellen müssen aus hermetisch verschlossenen Metallgehäusen bestehen, die die gefährlichen Güter vollständig umschließen und so konstruiert und verschlossen sind, dass die Freisetzung der gefährlichen Güter unter normalen Transportbedingungen verhindert wird.

Batterien müssen aus Zellen bestehen, die in einem Metallgehäuse befestigt und vollständig umschlossen sind, das so konstruiert und verschlossen ist, dass die Freisetzung gefährlicher Güter unter normalen Transportbedingungen verhindert wird

14.4 ETIKETT nur bei Versand per Luftfracht

Klasse 9 Verschiedenes

14,5 PASEENGERS MAX. NETTOGEWICHT

Nicht limitiert

14.6 FRACHTFLUG

Nicht limitiert