ABSCHNITT 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Steuerparameter
Im normalen Gebrauchszustand benötigt die Batterie keine individuellen Schutzmaßnahmen gegen die Einwirkung chemischer Stoffe. Siehe Abschnitt. 5-6 für Notfallmaßnahmen und Ausrüstung.
8.2 Expositionsbegrenzung
Die intakte Batterie lässt keinen Kontakt zwischen den chemischen Produkten und der äußeren Umgebung zu.
Individuelle Schutzmaßnahmen, wie z. B. persönliche Schutzausrüstung:
Atemschutzgeräte: Unter normalen Nutzungsbedingungen nicht erforderlich.
Handschutz: Unter normalen Nutzungsbedingungen nicht erforderlich. Tragen Sie beim Umgang mit auslaufenden Batterien Butylhandschuhe.
Augenschutz: Unter normalen Nutzungsbedingungen nicht erforderlich. Tragen Sie beim Umgang mit auslaufenden Batterien eine Schutzbrille.